Vorteile und Wirksamkeit der Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung sowie ihre Zusammenarbeit mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sind rechtstatsächlich wenig erforscht. Die Begründung für das richterliche Ehrenamt beruht vor allem auf rechtspolitischen oder verfassungstheoretischen Argumentationen. Weitgehend unumstritten ist die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den Gerichtsbarkeiten, in denen sie tatsächliche Sachkunde in die Verfahren einbringen.
Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit befindet sich eine Literaturdatenbank im Aufbau zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sowie Schiedspersonen ab etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, die Praxis, Forschung und Lehre, aber auch die historische Entwicklung des Ehrenamtes in der Justiz widerspiegelt. Eine vorläufige Liste der bisher erfassten Titel wird vorab als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Unter „Hochschulschriften/Studien“ werden bisher erschienene Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitationsschriften sowie rechtstatsächliche Untersuchungen aufgeführt. Die in den letzten drei Jahren erschienenen „Neueren Studien“ werden detailliert dargestellt.
Unter „Rechtsprechung“ wird ein Verzeichnis von Entscheidungen, die Rechtsstellung und Praxis des richterlichen Ehrenamtes betreffen – ggf. mit Verlinkung zum Volltext - zur Verfügung gestellt.
Die rechtsgeschichtliche und rechtspolitische Entwicklung des richterlichen Ehrenamtes wird auch anhand der Parlamentsmaterialien dokumentiert.
Ein besonderes Anliegen von PariJus ist es, wissenschaftliche Arbeiten – insbesondere im Bereich der Rechtstatsachenforschung - zu unterstützen und zu fördern. Für herausragende wissenschaftliche Leistungen, aber auch praktische Initiativen zur Unterstützung und Förderung von Partizipation in der Justiz ist die Auslobung eines (finanziell dotierten) Preises vorgesehen.