Gliederung:
1. Hochschulschriften
2. Studien / Rechtstatsächliche Untersuchungen
3. Neuere Studien ab 2014
1. Hochschulschriften
Andoor, George: Laien in der Strafrechtsprechung. Eine vergleichende Betrachtung der Laienbeteiligung an deutschen und englischen Strafgerichten. - Berlin: BWV, Berliner Wissenschafts-Verl., 2013. - Teilweise zugl.: Mainz, Univ., Magisterschrift, 2011
Inhaltsverzeichnis
Baderschneider, Maira Mildred Susanne: Der Bürger als Richter. Eine empirische Untersuchung des ehrenamtlichen Richters an den allgemeinen Verwaltungsgerichten. - Frankfurt am Main (u.a.): Lang, 2010. - Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2010
Inhaltsverzeichnis
Bauwens, Kathrin: Religiöse Paralleljustiz. Zulässigkeit und Grenzen informeller Streitschlichtung und Streitentscheidung unter Muslimen in Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot, 2016. - (Schriften zum öffentlichen Recht ; Bd. 1332) – Zugl.: Münster (Westf.), Univ., Diss., 2015
Inhaltsverzeichnis
Benz, Ulrike: Zur Rolle der Laienrichter im Strafprozeß. Eine Untersuchung über das Schöffenamt auf verfahrenspsychologischer und gerichtsorganisatorischer Grundlage mit einem rechtsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Überblick. - Lübeck: Schmidt-Römhild, 1982. - (Forschungsreihe Kriminalwissenschaften ; Bd. 6) - Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1982
Böttges, Walter: Die Laienbeteiligung an der Strafrechtspflege. Ihre Geschichte und heutige Bedeutung. - Bonn, Univ., Diss., 1979
Braun, Matthias: Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851. - Berlin: Duncker und Humblot, 2011. - (Schriften zur Rechtsgeschichte ; H. 151) - Zugl.: Marburg, Univ., Diss., 2010
Inhaltsverzeichnis
Bresink, Heinz: Das Verfahren bei der Auslese der Laienrichter der ordentlichen Strafgerichte. (Insbesondere der Vertrauensausschuß nach § 40 GVG). - Freiburg (Breisgau), Univ., Diss.,1936
Brewe, Hermann: Die Ausnahmen von der Schöffen- und -Geschworenenpflicht (historisch, rechtsvergleichend, prinzipell). - Borna-Leipzig: Noske, 1909. - Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1909
Dahringer, Helmut: Berufs- und Laienrichter in der deutschen Rechtspflege. Geschichtliche Entwicklung seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts. - Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1950
Fischer, Olaf: Die Konfliktkommissionen in der DDR und die Schiedsstellen für Arbeitsrecht in den neuen Bundesländern. – 1. Aufl. - Göttingen: Cuvillier, 1999. - Zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1999
Grube, Friederike Charlotte: Richter ohne Robe. Laienrichter in Strafsachen im deutschen und anglo-amerikanischen Rechtskreis. Eine rechtsgeschichtliche und rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte. - Frankfurt am Main (u.a.): Lang, 2005. - (Internationales und europäisches Strafverfahrensrecht ; Bd. 2) - Zugl.: Trier, Univ., Diss., 2004
Gudian, Gunter: Die Begründung in Schöffensprüchen des 14. und 15. Jahrhunderts. Ein Leitprinzip der Abfassung spätmittelalterlicher Schöffensprüche. - Darmstadt: Rinck, 1960. - Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1960
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Gutknecht, Thomas W.: Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann. Eine empirische Untersuchung zur Praxis strafrechtlicher Schlichtung in Nordrhein-Westfalen. - Berlin: Duncker und Humblot, 1995. - (Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften ; Bd. 17) - Zugl.: Köln. Univ., Diss., 1994
Inhaltsverzeichnis
Hahn, Wolfram W.: Die Entwicklung der Laiengerichtsbarkeit im Grossherzogtum Baden während des 19. Jahrhunderts. Unter Berücks. d. Laienrichtertums in Württemberg. - Berlin: Duncker und Humblot, 1974. - (Schriften zur Rechtsgeschichte ; H. 8) - Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss. 1972
Haisch, Jochen: Informationsbewertung und Strafurteil durch Juristen und Laien. Zum technologischen Gebrauch sozialwissenschaftlicher Theorien. - Mannheim, Univ., Diss., 1973
Jarvers, Konstanze: Massen- und Kleinkriminalität vor dem italienischen Friedensrichter. Neue Wege druch alternative Erledigungsmöglichkeiten und Sanktionsformen. - Berlin: Duncker und Humblot, 2007. - (Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht : S, Strafrechliche Forschungsberichte ; Bd. 108) - Zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2007
Inhaltsverzeichnis
Kemmer, Frank: Befangenheit von Schöffen durch Aktenkenntnis? - Frankfurt am Main (u.a.): Lang 1989. - (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 753) - Zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1987
Kocher, Jan Paul: Das Geschwornengericht nach der aargauischen Strafprozeßordnung vom 11. November 1958. - Aarau: Keller, 1965. - Zugl.: Zürich, Univ., Diss., 1964
Kross, Ullrike: Der Laienrichter als Reformobjekt im Nationalsozialismus mit vergleichenden Hinweisen auf die Praxis in den älteren deutschen Staaten und im europäischen Ausland. - Würzburg, Univ., Diss., 1991
Lemke-Küch, Harald: Der Laienrichter - überlebtes Symbol oder Garant der Wahrheitsfindung? Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung über das „moderne“ Volksgericht in Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts. - Frankfurt, Main: PL Academic Research, 2014. - (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 5640) - Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2014
Inhaltsverzeichnis
Lennartz, Oliver: Erziehung durch Jugendschöffen? Eine empirische Untersuchung zur Funktion und Stellung der Jugendschöffen im Jugendgerichtsverfahren. - 1. Aufl. - Baden-Baden: Nomos, 2016. - (Kölner Schriften zur Kriminologie und Kriminalpolitik ; Bd. 19) - Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2016
Inhaltsverzeichnis
Lieber, Norman: Schöffengericht und Trial by Jury. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Entstehung, gegenwärtigen Praxis und möglichen Zukunft zweier Modelle der Laienbeteiligung an Strafverfahren in Europa.- Berlin: Duncker und Humblot, 2010. - (Schriften zum Prozessrecht ; Bd. 215) - Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 2008
Inhaltsverzeichnis
Liekefett, Karlheinz: Die ehrenamtlichen Richter an den deutschen Gerichten. (Das Recht der Laienrichter). - Göttingen, Univ., Diss., 1966
Lilie-Hutz, Astrid: Akteneinsichtsrecht für Schöffen. Insbesondere bei Verständigungen in Umfangsverfahren. - Frankfurt am Main: PL Academic Research, 2017. – (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 5935) – Zugl.: Mainz, Univ., Diss., 2016
Inhaltsverzeichnis
Limburg, Anika: Schlichtung professionalisieren. Methodenreflexion - Institutions- und Gesprächsanalysen – Fortbildungskonzept. - Mannheim: Verl. für Gesprächsforschung, 2014. - Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2013.
Volltext
Linkenheil, Beate: Laienbeteiligung an der Strafjustiz. Relikt des bürgerlichen Emanzipationaprozesses oder Legitimation einer Rechtsprechung „Im Namen des Volkes“? - Berlin: BWV, Berliner Wissenschafts-Verl., 2003. - (Berliner juristische Universitätsschriften : Strafrecht ; Bd. 17) - Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2002/2003
Inhaltsverzeichnis
Löhr, Diana: Zur Mitwirkung der Laienrichter im Strafprozess. Eine Untersuchung über die rechtsgeschichtliche und gegenwärtige Bedeutung der Laienbeteiligung im Strafverfahren.
Hamburg: Kovac, 2008. - (Studien zur Rechtswissenschaft ; Bd. 219) - Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2007
Inhaltsverzeichnis
Machura, Stefan: Fairneß und Legitimität. – 1. Aufl. - Baden-Baden: Nomos, 2001. - (Schriften zur Rechtspolitologie ; Bd. 10) - Zugl.: München/Neubiberg, Univ. der Bundeswehr, Habil.-Schr., 2000
Mathes, Regina: Volksrichter – Schöffen – Kollektive. Zur Laienmitwirkung an der staatlichen Strafrechtspflege der SBZ/DDR. - Frankfurt am Main (u.a.): Lang, 1999. - (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 2631) - Zugl.: Dresden, Techn. Univ., Diss., 1998
Meinen, Gero: Die Heranziehung zum Schöffenamt. Gerichtsverfassungs- und revisionsrechtliche Probleme. - München: VVF, 1993. - (Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung ; Bd. 411) - Zugl.: Berlin, Freie Univ., Diss., 1992/93
Inhaltsverzeichnis
Morhard, Kurt: Die Wahl der Laienrichter des Strafprozesses. - Tübingen, Univ., Diss., 1952
Müller, Andreas: Civil Jury Trial. Die Beteiligung von Laien in der amerikanischen und und deutschen zivilen Gerichtsbarkeit. - Frankfurt am Main (u.a.): Lang, 2008. - (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 4698) - Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 2004
Inhaltsverzeichnis
Pätzold Julia: Leipziger gelehrte Schöffenspruchsammlung. Ein Beitrag zur Rezeptionsgeschichte in Kursachsen im 16. Jh. - Berlin; Duncker und Humblot, 2009. - (Schriften zur Rechtsgeschichte ; H. 143) - Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 2008
Inhaltsverzeichnis
Pfannkuch, Julia: Volksrichterausbildung in Sachsen 1945 – 1950. - Frankfurt am Main (u.a.): Lang, 1993. - (Rechtshistorische Reihe ; Bd. 117) - Zugl.: Kiel, Univ., Diss., 1993
Rennig, Christoph: Die Entscheidungsfindung durch Schöffen und Berufsrichter in rechtlicher und psychologischer Sicht. Empirische, rechtsdogmatische und psychologisch-theoretische Untersuchungen zur Laienbeteiligung an der Strafgerichtsbarkeit. - Marburg: Elwert, 1993. - (Kriminalwissenschaftliche Studien ; Bd. 16) - Zugl.: Marburg, Univ., Diss, 1991
Sadoghi, Alice: Thesen zur Geschworenengerichtsbarkeit – historische Aufarbeitung und Perspektiven. - Linz: Trauner, 2007. - (Schriften der Johannes-Kepler-Universität Linz : Reihe A, Rechtswissenschaften ; 35) - Zugl.: Linz, Univ., Diss., 2007
Inhaltsverzeichnis
Schön, Dorothea: Die Handelsgerichtsbarkeit im 19.Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Rheinlands. - Bonn, Univ., Diss., 1999
Spona, Dagmar: Laienbeteiligung im Strafverfahren. Eine rechtssoziologische Untersuchung zur Funktion der Laienbeteiligung im Strafprozess. - Frankfurt am Main (u.a.): Lang, 2000. - (Bielefelder Rechtsstudien ; Bd. 9) - Zugl.: Bielefeld, Univ., Diss., 2000
Theilacker, Gerhard: Friedensgerichtsbarkeit und Rechtspfleger. Die Entwicklung der niederen Gerichtsbarkeit in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der im Lande Baden-Württemberg gemachten Erfahrungen. - Tübingen, Univ., Diss., 1963
2. Studien / Rechtstatsächliche Untersuchungen
Casper, Gerhard; Zeisel, Hans (Hrsg.): Der Laienrichter im Strafprozeß. Vier empirische Studien zur Rechtsvergleichung. - Heidelberg (u.a.): C. F. Müller, 1979. - (Motive, Texte, Materialien ; Bd. 6)
Frassine, Ingrid; Piska, Karl; Zeisel, Hans: Die Rolle der Schöffen in der österreichischen Strafgerichtsbarkeit. - Wien: Institut für Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung, 1970. - (Forschungsbericht / Institut für Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung, Wien ; Nr. 47)
Glöckner, Andreas; Dickert, Stephan; Landsberg, Marie; Scholz, Selina; Schönfeldt, Kristina: Entscheidungsverhalten von Schöffen. Forschungsbericht. - Bonn: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, 2010
Herzog, Felix: Rechtspflege - Sache des ganzen Volkes? Studien zur Ideologie und Praxis der Gesellschaftsgerichte in der DDR mit dem Schwerpunkt der nachbarschaftlichen Sozialkontrolle durch die Schiedskommissionen in den Wohngebieten. – 1. Aufl. - Baden-Baden: Nomos, 1999.
Inhaltsverzeichnis
Höland, Armin; Buchwald, Christina: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung in Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Unter Mitarbeit von Elisabeth Krausbeck. Halle: Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2018. - (Forschungsberichte aus dem zsh ; 18, 1)
Permalink zum Volltext
Kette, Gerhard: Urteilsbildung bei Laienrichtern. Ein psychologisches Modell zur Analyse außerrechtlicher Urteilsdeterminanten. - Wien (u.a.): Springer, 1994.
Klausa, Ekkehard: Ehrenamtliche Richter. Ihre Auswahl und Funktion, empirisch untersucht. - Frankfurt/M.: Athenäum, 1972. - (Sozialwissenschaften und Recht ; Bd. 1)
Kretschmer, Bernhard: Schöffin mit Kopftuch: Persona non grata? - Berlin; Lit, 2007. - (Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen ; Bd. 16)
Machura, Stefan: Ehrenamtliche Verwaltungsrichter. - Berlin: Lit, 2006. - (Gesellschaft und Recht ; Bd. 3)
Inhaltsverzeichnis
Moritz, Klaus: Das französische Arbeitsgericht. Gerichtsverfassung und Verfahrensrealität eines Laiengerichts. - Berlin: Duncker & Humblot, 1987. - (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht ; Bd. 88)
Schiffmann, Gerfried: Die Bedeutung der ehrenamtlichen Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Blick in Vergangenheit und Gegenwart sowie eine empirische Untersuchung in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. - Berlin: Duncker und Humblot, 1974. - (Schriftenreihe der Hochschule Speyer ; Bd. 53)
Zwickel, Martin; Montagnon, Romain (Hrsg.): Die bürgernahe Ziviljustiz in Deutschland und Frankreich = La justice civile de proximité en France et en Allemagne. Tagungsband zum deutsch-französischen Forschungsatelier in Erlangen vom 20. bis 22. März 2013 = Actes de l’atelier de recherche franco-allemand à Erlangen du 20 au 22 mars 2013. - Jena: JWV, Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2013. - (Studien zum europäischen Privatrecht zur zur Rechtsvergleichung ; Bd. 12)
Inhaltsverzeichnis
Zwickel, Martin; Cottin, Marianne; Ferrand, Frédérique (Hrsg.): Die organisatorische Modernisierung der Ziviljustiz in Deutschland und Frankreich = La modernisation organisationelle de la justice en France et en Allemagne. Tagungsband zum deutsch-französischen Forschungsatelier in Saint Etienne und Lyon vom 17. bis 19. März 2014 = Actes de l’atelier de recherche franco-allemand à Saint Etienne et à Lyon du 17 au 19 mars 2014. - Jena: JWV, Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2015. - (Studien zum europäischen Provarrecht und zur Rechtsvergleichung ; Bd. 14)
Inhaltsverzeichnis
3. Neuere Studien ab 2014
2018
Höland, Armin; Buchwald, Christina: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung in Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Unter Mitarbeit von Elisabeth Krausbeck. Halle: Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2018. - (Forschungsberichte aus dem zsh ; 18, 1)Das Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter Leitung von Prof. Dr. Armin
Höland und Dipl.-Soz. Christina Buchwald führte eine Befragung der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt durch. Aufgrund
der Erhebung liegen nunmehr detaillierte Erkenntnisse darüber vor, wie die
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ihren Weg in das Amt nehmen, welche
Auswahlmerkmale für die Berufung vorliegen, wie die ehrenamtlichen Richter die
Interaktion in der Verhandlung und Beratung einschätzen und welche Einflüsse
sie auf die Verfahrensabläufe und die Entscheidungen nehmen. Die ehrenamtlichen
Richterinnen und Richter wurden auch danach befragt, welche Veränderungswünsche
sie gegenüber der Gerichtsverwaltung und den Berufsrichtern haben.
Permalink zum Volltext
2017
Lilie-Hutz, Astrid: Akteneinsichtsrecht für Schöffen. Insbesondere bei
Verständigungen in Umfangsverfahren. - Frankfurt am Main: PL Academic
Research, 2017. – (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2,
Rechtswissenschaft ; Bd. 5935) – Zugl.: Mainz, Univ., Diss., 2016
In Deutschland
gesprochene Strafurteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die an vielen
Strafverfahren beteiligten Schöffen können aber ihre Aufgabe insbesondere bei
Verständigungen nicht aktiv wahrnehmen. Gerade in Umfangsverfahren werden sie
ohne eine sinnvoll ausgestaltete Akteneinsicht zu Statisten. Denn Grundlage für
eine Verständigung sind die Akten, in die die Schöffen keine Einsicht haben.
Die Autorin wirft einen Blick in die Vergangenheit und befasst sich mit der
historischen Entwicklung der Gründe für eine Laienbeteiligung am Strafprozess.
Anhand des Status Quo des rechtlichen Rahmens und der Rechtsprechung zu diesem
Thema werden praktische Wege aufgezeigt, wie die Beteiligung von Laien im
Strafverfahren mit einer Akteneinsicht sinnvoller und effektiver ausgestaltet
werden kann. (Aus der Verlagsmeldung)
Inhaltsverzeichnis
2016
Bauwens, Kathrin: Religiöse
Paralleljustiz. Zulässigkeit und Grenzen informeller Streitschlichtung
und Streitentscheidung unter Muslimen in Deutschland. Berlin: Duncker
& Humblot, 2016. - (Schriften zum öffentlichen Recht ; Bd. 1332) –
Zugl.: Münster (Westf.), Univ., Diss., 2015
In Staaten, die über ein großes Potenzial von Zuwanderern islamischen
Glaubens verfügen, finden Debatte darüber statt, inwieweit es dieser
Gruppierung gestattet ist, sich nicht nur ihren traditionellen
rechtlichen Gepflogenheiten verbunden zu fühlen, sondern diese auch
durch ein gerichts- oder schiedsfähiges Verfahren alternativ zur
staatlichen Gerichtsordnung verbindlich leben zu können. In Kanada und
Großbritannien existiert diese Debatte („one law for all“) bereits seit
einer Reihe von Jahren. Spätestens seit 2011 hat sie auch die
öffentliche Diskussion in Deutschland erreicht. Die so griffig
erscheinende Forderung „Ein Recht für alle“ entspricht bereits unserer
eigenen Rechtsordnung nicht. In Deutschland existiert ein privater
Gerichtspluralismus, der in Schieds-, Vereins-, Verbands- und
Kirchengerichten seinen Ausdruck findet und nur in sehr begrenztem
Umfang einer staatlichen Kontrolle unterliegt. Insbesondere den
Religionsgesellschaften wird durch Art. 140 GG in Verbindung mit Art.
137 der Weimarer Reichsverfassung die Selbstverwaltung garantiert, zu
der auch eine kirchliche Gerichtsbarkeit gehört. Von dieser Basis
ausgehend untersucht die Autorin, welche Möglichkeiten staatlicher
Intervention gegen rechtsstaatliche Verstöße dieser privaten
Gerichtsbarkeiten bestehen, wenn etwa durch muslimische
„Friedensrichter“ kulturbedingt Frauen benachteiligt werden oder wenn
der Strafverfolgungsanspruch als Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols
vereitelt wird. Auch die größten Kritiker einer Scharia-Gerichtsbarkeit
konnten dazu keine überzeugenden Lösungsvorschläge machen, die - ob in
Kanada, Großbritannien oder Deutschland - verfassungsrechtlich
unproblematisch wären. Letztlich bieten sich nur zwei Säulen der
Reaktionsmöglichkeiten an: präventive vertrauensbildende Arbeit mit den
(vor allem weiblichen) Mitgliedern der muslimischen Gemeinden sowie die
Entscheidung im Einzelfall, ob eine bestimmte Schlichtung ein
strafrechtlich relevantes Verhalten (Nötigung, Erpressung,
Strafvereitelung usw.) beinhaltet oder sonst ein rechtswidriges
Verhalten – etwa gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz – darstellt. In
beide Richtungen zielt ein Programm des Bayerischen Ministeriums für
Justiz und Verbraucherschutz. Inhalt ist sowohl die Information der
Einwanderer über das deutsche Justizsystem, als auch die Fortbildung der
staatlichen Organe (Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter) über
prozessuale Elemente wie etwa die Sicherung von Aussagen durch umgehende
richterliche Vernehmung des Opfers, Maßnahmen zur Erhöhung der
Aussagebereitschaft und zum Schutz von Opfern und Zeugen.
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Lennartz, Oliver: Erziehung
durch Jugendschöffen? Eine empirische Untersuchung zur Funktion und
Stellung der Jugendschöffen im Jugendgerichtsverfahren. - 1. Aufl. -
Baden-Baden: Nomos, 2016. - (Kölner Schriften zur Kriminologie und
Kriminalpolitik ; Bd. 19) - Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2016
Teil 1 der Arbeit stellt zunächst Aufgabe und Funktion der Beteiligung
von Jugendschöffen nach dem historischen Willen des Gesetzgebers und
nach geltendem Recht dar. Zentrale Weichenstellung für die Qualität der
späteren Mitwirkung in der Hauptverhandlung ist das (Aus-)Wahlverfahren.
Ein Seitenblick gehört der Qualifikation der Berufsjugendrichter, die
nach § 37 JGG auch über erzieherische Erfahrung verfügen sollen. Jede
Festschreibung oder gar Erweiterung im Hinblick auf besondere
pädagogische, kriminologische oder soziologische Kenntnisse sind bislang
an der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit der Rechtspolitik gegenüber
den berufsständischen Vereinigungen der Richter und Staatsanwälte
gescheitert. Andererseits erhöht dies die Bedeutung der Jugendschöffen,
aber auch die Notwendigkeit der Sorgfalt ihrer Auswahl. Der Autor
schlägt eine Ausweitung des Potenzials der in Frage kommenden Personen
durch Absenkung der Altersgrenze auf 18 Jahre vor und bringt die
Aufhebung der Voraussetzung der deutschen Staatsangehörigkeit ins Spiel.
Teil 2 wertet den empirischen Forschungsstand zum Verhalten von
Berufsrichtern, Erwachsenen- und Jugendschöffen aus. Die Übersicht macht
deutlich, dass der wissenschaftliche Erkenntnisstand über
Jugendschöffen minimal ist. Die einzige Arbeit, die sich ausschließlich
mit Jugendschöffen befasst, ist eine (unveröffentlichte) psychologische
Diplomarbeit (Gerken 1986).
Die Erhebungen im 3. Teil befassen sich mit der Bewerbung für das Amt
(gut die Hälfte der Jugendschöffen hat sich aus eigener Initiative
beworben, knapp 30 % wurden von einer Partei vorgeschlagen), dem
Rollenverständnis (die übergroße Zahl der Jugendschöffen fühlt sich
durch die Berufsrichter ernst genommen; Überforderungen beruhen
überwiegend auf der Fremdheit der Prozesssituation, fehlenden
Informationen zum Prozessablauf und zu den eigenen Rechten), das durch
eine gute Einführung und kontinuierliche Fortbildung verbessert werden
kann.
Im 4. Teil werden kriminalpolitische Konsequenzen gezogen. Zentraler
Vorschlag ist der Jugendfachschöffe mit pädagogischen, erzieherischen,
kriminologischen, soziologischen usw. Kenntnissen, die nicht durch
Studium oder Beruf, aber auch im Ehrenamt erworben sein können.
Einführung in das Amt und Fortbildung sollen verbindlich vorgeschrieben
werden. Das Mindestalter soll auf 18 Jahre ohne Obergrenze festgesetzt
werden.
Inhaltsverzeichnis
2015
Zwickel, Martin; Cottin, Marianne; Ferrand, Frédérique (Hrsg.):
Die organisatorische Modernisierung der Ziviljustiz in Deutschland und
Frankreich = La modernisation organisationelle de la justice en France
et en Allemagne. Tagungsband zum deutsch-französischen Forschungsatelier
in Saint Etienne und Lyon vom 17. bis 19. März 2014 = Actes de
l’atelier de recherche franco-allemand à Saint Etienne et à Lyon du 17
au 19 mars 2014. - Jena: JWV, Jenaer Wissenschaftliche
Verlagsgesellschaft, 2015. - (Studien zum europäischen Provarrecht und
zur Rechtsvergleichung ; Bd. 14)
Weder in Deutschland noch in Frankreich ist eindeutig geklärt, welchen
Herausforderungen sich Justizreformen zu stellen haben, welche Grenzen
Reformbemühungen einhalten müssen und welche Reformansätze
vielversprechend sind. Das gemeinsame deutsch-französische
Forschungsatelier der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
der Université Jean Monnet Saint-Etienne und der Université Jean Moulin
Lyon 3 dokumentiert die Arbeitsergebnisse einer Tagung, in der
gerichtsverfassungsrechtliche Reformvorschläge zusammengetragen und von
den Herausgebern bewertet werden. Ein Ansatzpunkt für die Justizreform
ist die Besetzung der Gerichte mit außergerichtlichen Akteuren. Unter
diesem Aspekt werden die Systeme in Frankreich und Deutschland bei den
Handels- und den Arbeitsgerichten miteinander verglichen.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Beteiligung von sachkundigen
Laienrichtern an der Rechtsprechung verstärkt werden solle. Zur
Verbesserung der Zusammenarbeit von Laien- und Berufsrichtern gehöre
allerdings eine fundierte Ausbildung der Laienrichter in den Grundzügen
des jeweiligen Rechtsgebietes, um die Skepsis der Berufsrichter
abzubauen. Insbesondere der Präsident des Landgerichts Heidelberg Michael Lotz
hat sich seit langem dieser Idee der Kooperation verschrieben. Er
stellt die Kammern für Handelssachen und die Senate des
Bundespatentgerichts als existierende Modelle für eine reformierte
Besetzung der Richterbänke vor. Daraus leitet er ein allgemeines System
der interdisziplinären Besetzung der Richterbank in weiteren
Rechtsbereichen ab (Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, Bau-
und Architektenverträgen usw.).
Inhaltsverzeichnis
2014
Limburg, Anika: Schlichtung
professionalisieren. Methodenreflexion - Institutions- und
Gesprächsanalysen – Fortbildungskonzept. - Mannheim: Verlag für
Gesprächsforschung, 2014. - Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2013.
Die Untersuchung will einen Beitrag zur Verbesserung der
Gesprächsführung in Schlichtungsgesprächen von Schiedspersonen leisten.
Ziel ist die Entwicklung eines gesprächsanalytisch fundierten
Fortbildungskonzeptes. Zunächst wird untersucht, welche Probleme durch
den „Konflikt“ als Gesprächsgegenstand, die konstitutiven Merkmale des
Schiedsamtes und das Aufgabenprofil der Schiedspersonen bedingt werden.
„Schlichtung“ wird als eigenständiger Gesprächstyp verstanden, der zwar
mit anderen Verfahren der Konfliktbearbeitung vergleichbar ist, sich
aber von Mediation und Verhandlungstheorie so unterscheidet, dass deren
Ansätze nur eingeschränkt übertragen werden können.
Schiedspersonen erhalten zwar in der Aus- und Fortbildung ein
vielfältiges Handwerkszeug; dieses reicht nach dem Ergebnis der Studie
angesichts der Schwierigkeit ihrer Tätigkeit jedoch nicht aus, um
professionelles Handeln sicherzustellen. Dafür fehlt es dem Aus- und
Fortbildungscurriculum an einem auf das Amt bezogenen Verständnis des
Gesprächstyps ebenso wie an einem systematischen Angebot zur Reflektion
über ein angemessenes Rollenbild und Rollenverhalten, auf deren
Grundlage Schiedspersonen ihr Handwerkszeug anwenden können.
Das mit der Untersuchung entwickelte Fortbildungskonzept ist darauf
zugeschnitten, die eigene Rolle zu reflektieren, eine stimmige
Rollenhaltung zu entwickeln und so zu einem institutions-spezifischen
Verständnis der eigenen Tätigkeit zu führen. Dafür wurden die Befunde
auf die Kernaufgaben im Schlichtungsgespräch konzentriert: Gestalten der
Eröffnungsphase, Herausarbeiten einer gemeinsamen Konfliktsicht,
Unterstützung beim Finden einer Einigung, Aushandeln der Kosten und
Umgang mit Eskalationen.
Für die Gesprächsanalysen standen sieben Aufzeichnungen von
Schlichtungsgesprächen, die von vier unterschiedlichen Schiedspersonen
geführt wurden, zur Verfügung. Die Abschriften der Gespräche sind in
einem eigenen Band veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis und Volltext
Transskriptband: Schlichtungsgespräche im Schiedsamt
Volltext
Lemke-Küch, Harald: Der
Laienrichter - überlebtes Symbol oder Garant der Wahrheitsfindung? Eine
rechtsgeschichtliche Untersuchung über das „moderne“ Volksgericht in
Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts. - Frankfurt, Main: PL
Academic Research, 2014. - (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2,
Rechtswissenschaft ; Bd. 5640) - Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2014
Die Dissertation zeichnet ein historisch umfassendes Bild der
Beteiligung ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung von der
politischen Auseinandersetzung um die Beteiligung des Volkes an der
(Straf)Rechtsprechung (insbesondere über die Form als Schwur- oder
Schöffengericht) über die Brüche in der Entwicklung nach dem 1.
Weltkrieg, während der NS-Zeit und in der DDR bis in die Gegenwart.
Parallelen werden zu Beteiligungsformen der anderen Gerichtsbarkeiten
gezogen und die Unterschiede der Mitwirkung allgemeiner Vertreter des
Volkes und „sachkundiger ehrenamtlicher Richter“ herausgearbeitet.
Den ehrenamtlichen Richtern in der Arbeits- und der
Sozialgerichtsbarkeit wird bescheinigt, keine „Lager“mentalität zu
haben, die Handelsrichter sogar als Elite der Kaufmannschaft
hervorgehoben. Das System sachkundiger ehrenamtlicher Richter soll durch
ihren Einsatz in Miet- oder zivilrechtlichen Bauprozessen ausgeweitet
werden. Gegen die Einführung sachkundiger Schöffen in
Wirtschaftsstrafsachen wird allerdings eingewandt, dass diese je nach
Herkunft befangen sein würden (Unternehmer sind prima facie dem
Angeklagten gegenüber positiv eingestellt, ein pensionierter
Steuerbeamter dagegen eher gegen ihn). Trotz der Skepsis gegenüber den
Schöffen soll ein modifiziertes Akteneinsichtsrecht eine aktivere
Teilnahme der Schöffen an der Befragung von Zeugen, Sachverständigen und
Angeklagten ermöglichen. Im Bereich der Bagatellkriminalität bringt der
Autor gesellschaftliche Gerichte ohne Beteiligung von Berufsrichtern
ins Gespräch, die mit beschränkten Sanktionsbefugnissen im Bereich des
Täter-Opfer-Ausgleichs segensvoll wirken und der oft als „lasch“
empfundenen Einstellungspraxis aus Opportunitätsgründen entgegenwirken
könnten. Die einfach gelagerten Sachverhalte könnten mit Erfahrung,
Menschenkenntnis, „gesundem Menschenverstand“ und – immer wieder
vergessen – mit Logik, deren Vorhandensein nicht auf Juristen beschränkt
ist, entschieden werden; ein Vorschlag, den Hans-Heiner Kühne bereits 2009 in der „Festschrift für Knut Amelung zum 70. Geburtstag“ ins Gespräch gebracht hat.
Inhaltsverzeichnis