Schiedspersonen

Schiedsfrauen und Schiedsmänner haben als ehrenamtlich tätige Schiedspersonen Anteil an der Justiz. In 12 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sind sie als Streitschlichter von den jeweiligen kommunalen Parlamenten gewählt, um als Inhaber eines Schiedsamtes / einer Schiedsstelle in Strafsachen (Privatklagedelikten) und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vermögensrechtliche Streitigkeiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten) Schlichtungsverfahren durchzuführen.

Schiedspersonen sind in der Regel juristische Laien, die überwiegend mit den Methoden der Mediation zusammen mit streitenden Parteien an einer einvernehmlichen Konfliktlösung arbeiten. Das Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist die Erarbeitung eines Vergleichs, den beide Parteien akzeptieren können. In einem Schiedsamt erzielte Vergleiche sind vollstreckbar. Bei ihrer Tätigkeit unterliegen Schiedspersonen grundsätzlich der Schweigepflicht. Die Ergebnisse der Schlichtungsverhandlungen schlagen sich in einer ca. 50-prozentigen Erfolgsquote nieder. Somit tragen Schiedspersonen erheblich zur Entlastung der Gerichte bei.

In Sachsen werden die Schiedspersonen Friedensrichterinnen und Friedensrichter genannt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Bremen treten an die Stelle der Schiedsämter die Gemeinden, Amtsgerichte oder Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 14.02.2007 die Vorteile des Schiedsamtes für Rechtsuchende bewertet:
„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.“

Weitere Informationen

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) – gegründet am 21. Oktober 1950 in Bochum – ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der praktischen Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen widmet. In Schulungsveranstaltungen und verschiedenen Seminaren auf Landes- und regionaler Ebene vermittelt der Verein das nötige Wissen in den für die Schiedsämter vorgesehenen juristischen Bereichen und in der mediativen Gesprächsführung. - www.schiedsamt.de

Schiedsamtszeitung. Organ des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Köln: Heymann

Schulte, Günter: Taschenlexikon für außergerichtliche Schlichtungsverfahren. 8., völlig überarb. u. erw. Aufl., Stand: Januar 2016. Köln: Heymann, 2016. (Fachbücher für Schiedsämter / C ; 2)

Schulte, Günter: Leitfaden für das Schlichtungsverfahren vor Schiedsämtern und Schiedsstellen. 6., überarb. und erw. Aufl. Köln: Heymann, 2015. (Fachbücher für Schiedsämter / C ; 1)

Bitte wählen Sie