
Die Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl ist abgelaufen. Die
Schöffenwahlausschüsse, die aus den Vorschlagslisten die Zahl der
benötigten Schöffinnen und Schöffen wählen, tagen im Herbst 2018.
Bewerber, die nicht auf der Vorschlagsliste stehen, können nicht gewählt
werden.
Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 statt.
Die Informationen zur Schöffenwahl 2018 sind auf dem Stand: September 2018.
2018 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2019 bis 2023
PariJus begleitet die Vorbereitung der Schöffenwahl in mehreren Stufen
- Die Länder sind für die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Wahl
und die Sicherung der Einheitlichkeit und Gesetzlichkeit der Wahl in den
Kommunen zuständig. Aufgrund langjähriger Erfahrungen in
Schulungsveranstaltungen mit verantwortlichen Mitarbeitern in den
Kommunalverwaltungen wurde eine
Muster-Verwaltungsvorschrift entwickelt,
die auf die am häufigsten gestellten Fragen und effizientesten
Verfahren bei der Vorbereitung der Entscheidung der Gemeindevertretungen
und Jugendhilfeausschüsse über die Vorschlagslisten eingeht. Die
Muster-VV steht den Landesjustizverwaltungen zur freien Verfügung.
- Zur Vereinfachung des Wahlvorganges werden ab Mitte 2017 auf der Webseite zur Schöffenwahl Informationen
und Formulare für die Schöffenwahl 2018 bereitgestellt. Damit sollen
die Gemeinden unterstützt werden, den Bürgern die wichtigsten
Informationen über das Schöffenamt zu vermitteln und die im Laufe des
Entscheidungsprozesses notwendigen Unterlagen (z. B. Formulare,
Mustertexte) zur Hand zu haben.
Für die interessierten Bürger wird ein umfassendes Formular zur Verfügung gestellt, damit sie zu allen die Bewerbung betreffenden Fragen Auskunft geben können. Somit stehen den Mitgliedern der Vertretungen und Jugendhilfeausschüssen qualifizierte Entscheidungshilfen zur Verfügung.
- Ab Oktober 2017 beginnt eine Serie von bundesweit über 30
Schulungen „Die Verantwortung der Gemeinden und Kreise bei der
Schöffenwahl 2018“ für Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, Mitglieder
von Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüssen sowie Mitglieder und
Vorsitzende von Schöffenwahlausschüssen.
Themen sind:
- Bedeutung des Schöffenamtes und Voraussetzungen der Wahl als Schöffe/Jugendschöffe,
- Wahlverfahren (Zeit- und Maßnahmenplan) incl. aktuelle Änderungen der Gesetzeslage,
- häufigste Fehlerquellen und Fehlervermeidung,
- rationell arbeiten durch Verwendung von Musterformularen,
- Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden.Diese Schulungen werden von der Bildungs- und Technologie-Gesellschaft mbH (BITEG) in Zusammenarbeit mit PariJus durchgeführt. - Die Arbeitsbücher Fit fürs Schöffenamt erscheinen 2019 in einer überarbeiteten Auflage beim Berliner Wissenschafts-Verlag. Sie sollen die künftigen Amtsinhaber auf die an sie gestellten Anforderungen vorbereiten und während der Ausübung des richterlichen Ehrenamtes begleiten. Ab 2019 werden die DVS-Landesverbände mit ihren jeweiligen Kooperationspartnern ausführliche Seminare in verschiedenen Formaten (Abend-, Tages-, Wochenendseminare) durchführen, bei denen diese Bücher als Arbeits- und Vertiefungsmaterial benutzt werden können.
Muster-Verwaltungsvorschrift
Zur Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl haben die
Landesjustizverwaltungen (in aller Regel gemeinsam mit den
Innenverwaltungen, zum Teil auch mit den für Jugend zuständigen
Ministerien) Verwaltungsvorschriften erlassen, um eine einheitliche
Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten. Diese
Verwaltungsvorschriften sind höchst unterschiedlich in ihrer
Ausführlichkeit und den vorgegebenen Terminen.
Die
Muster-Verwaltungsvorschrift nutzt das Jahr 2018 für die Schöffenwahl
und berücksichtigt den nach dem Gerichtsverfassungsgesetz
vorgezeichneten Ablauf der notwendigen Stationen der Schöffenwahl.
Muster-Verwaltungsvorschrift zur Schöffenwahl 2018
Verwaltungsvorschriften zur Schöffenwahl 2018