
StrEnghten Lay and honorary judges European CompeTencies
Pressemitteilung zum SELECT-Projekt
Charta der Grundrechte der EU - GRCh
Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK
Das Projekt SELECT ist eine europäische Kooperation der Universität von Kampanien Luigi Vanvitelli in Caserta mit der Europäischen Union der Richter in Handelssachen (UEMC) in Straßburg und der Vereinigung der italienischen Friedensrichter (ANGDP) in Rom. Unterstützt wird das Projekt auch vom Europäischen Netzwerk der Organisationen der ehrenamtlichen Richter (ENALJ). Verantwortlich für die Aktivitäten in Deutschland ist die PariJus gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hasso Lieber.
Das Projekt wird eine für ganz Europa vorbildliche Schulung für ehrenamtliche Richter in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU erarbeiten. Die Durchführung wird zunächst in Deutschland, Italien und Österreich stattfinden.
Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist am Anfang die Erhebung der Kenntnisse des aktuellen Wissensstandes der ehrenamtlichen Richter durch einen Online-Fragebogen, der von der Projektgruppe unter Federführung der Universität von Kampanien entwickelt wurde.
Kurzfassung des Projekts
Die Beteiligung ehrenamtlicher Richter ist ein
wichtiger Bestandteil der zivilgesellschaftlichen Verantwortung an
Staatsgewalt. Zur Ausübung dieses Ehrenamtes wird das Wissen über die
fundamentalen Rechte und Prinzipien, die für die EU in der Charta der
Grundrechte, für die Mitgliedstaaten des Europarates in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK )
niedergelegt sind, immer wichtiger. Sowohl die materiellen Rechte wie
die justiziellen Garantien gehören zum elementaren Wissensstand auch der
nicht juristisch ausgebildeten Richter. In Nr. 23 der "Schlussfolgerungen des Rates zu einer verstärkten Anwendung der Grundrechtecharta in der Europäischen Union" vom 08.03.2021 schlägt der Rat der Europäischen Union vor,
dass die Mitgliedstaaten mit den Organisationen von Richtern und
ehrenamtlichen Richtern zur Verbesserung des Fachwissens über die
Anwendung der Charta zusammenarbeiten.
Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Schulungskonzeptes durch Präsenzunterricht und E-Learning-Instrumente, mit denen die teilnehmenden ehrenamtlichen Richter mit didaktischen und praktischen Instrumenten ausgestattet werden, die geeignet sind, die korrekte Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (sog. Charta von Nizza) in den nationalen Rechtssystemen zu verstehen und zu unterstützen. Die Charta ist in wichtigen Bereichen für den gerichtlichen Schutz von Einzelpersonen relevant (Einwanderungsrecht, Familien- und Kinderrecht, Arbeits- und Konsumentenrecht, Antidiskriminierungsrecht und Strafrecht usw.). Ihre Anwendung im Einklang mit den nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten ist nicht nur eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der supranationalen Verpflichtungen, sondern stärkt auch die Instrumente zum Schutz der Bürger, indem sie in vielen Fällen sogar einen größeren Schutz als die nationalen Vorschriften bietet.
Die Beurteilung der Kriterien für die Anwendung der Charta ist eine sehr komplexe Aufgabe für die nationalen Justizbehörden, die eine ständige Aktualisierung über die Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der EU-Gesetzgebung im Allgemeinen erfordert. Das Projekt wurde daher auch konzipiert, um speziell auf diesen Bedarf an kontinuierlichen, verpflichtenden Aktualisierungen im Justizbereich zu reagieren.
Allgemeine Ziele:
- Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts durch die Schulung von ehrenamtlichen Richtern über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
- Stärkung der Rolle von ehrenamtlichen Richtern für das ordnungsgemäße Funktionieren der europäischen Justizsysteme durch Förderung des Verständnisses europäischen Rechts, transnationalen Austausch über bewährte Verfahren sowie die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen Richtern.
Erwartete Ergebnisse:
- Erweiterung der theoretischen und praktischen Kenntnisse von ehrenamtlichen Richtern über gerichtliche und normative Entwicklungen im Bereich der EU-Grundrechte;
- Verbesserung und Stärkung des Bewusstseins über den Mehrwert der Europäischen Charta der Grundrechte.